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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60

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1682 IX 4_14 Defensivvertrag von Neuhaus
Brandenburg - Preußen, Dänemark, Münster |
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Bestendige undt unverbrüchlich
underhalten, vorangeregte ir-
rungen auchnicht anderst, alß
entweder viâ juris, oder per
amicabilem compositionem ge-
schlichtet, undt abgetahn, keines
wegs aber deßhalber viâ facti
verfahren werden.
18. Da auch andere Reichs Stände, so-
gleiche friedens intention mit
denen Herrn Bundtsgenoßen führen,
beliebung trügen, in dieses foedus
mit einzutretten, wollen die
Hohe Herrn Allÿrte auff erhaltene
nachricht darüber communiciren,
undt sich ratione accessionis,
et conditionum vergleichen.
19. Obiges Verbündtnis nun soll von
dato an auff dreÿ Jahr sich er-
strecken, undt ein halbes Jahr vor
dero ablauff wegen nöhtiger
prorogation gehandelt werden,
da man aber beÿ endigung
solcher Zeit in würcklicher
gefahr, oder Kriegs operation
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